Was bekannt ist / weitgehend berichtet wird
1. Rückkauf- bzw. Vorkaufsrecht: Spurs-Boss Daniel Levy hat öffentlich bestätigt, dass beim Wechsel von Kane zu Bayern im Sommer 2023 eine Klausel vereinbart wurde, die Tottenham ein gewisses Recht auf eine Rückkehr einräumt. Oft wird sie als Buy-Back-Klausel oder First-Option-Klausel bezeichnet.
2. Ausstiegsklausel im Bayern-Vertrag: Mehrere Medien berichten, dass Kanes Vertrag bei Bayern eine Ausstiegsklausel enthält, die zu bestimmten Zeitpunkten greift.
Demnach hätte Kane im Januar 2025 eine Klausel aktivieren können, die einen Sommerabgang 2025 für etwa 80 Mio. Euro ermöglicht hätte.
Für den Sommer 2026 soll die Ablösesumme auf rund 65 Mio. Euro sinken, sofern Kane Bayern bis Januar 2026 über seine Absicht informiert.
3. Vertragsdauer: Kane ist bei Bayern bis 2027 unter Vertrag. Auch wenn es Klauseln gibt, kann er nicht völlig frei entscheiden – es müssen die Bedingungen eingehalten werden.
4. Tottenhams Position: Nach Berichten besitzt Tottenham ein Vorkaufsrecht. Das heißt, wenn ein anderer Klub die Klausel zieht, könnten die Spurs ein gleichwertiges Angebot abgeben und Kane so zurückholen. Eine Garantie für eine Rückkehr ist das aber nicht.
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Was unklar oder widersprüchlich ist
Buy-Back oder First Option?: Es ist nicht eindeutig, ob Tottenham Kane tatsächlich per „Rückkauf“ verpflichten kann oder ob es sich nur um ein Vorkaufsrecht handelt, bei dem sie ein fremdes Angebot lediglich matchen dürfen.
Exakte Summen und Termine: Die Angaben schwanken zwischen 65 und 80 Mio. Euro. Klar scheint nur: Der Zeitpunkt der Aktivierung ist entscheidend.
Rechteverteilung: Unklar bleibt, ob Tottenham die alleinige Entscheidungsgewalt hat oder ob Kane selbst sowie Bayern zustimmen müssen.
Kanes Absichten: Selbst wenn eine Klausel greift, ist entscheidend, ob Kane zurück nach England möchte – und ob er Tottenham als passenden Schritt sieht. Aktuell gilt er als zufrieden in München.
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Bedeutung eines möglichen Einstiegs 2026
Sollte die Klausel tatsächlich greifen, könnte Tottenham im Sommer 2026 die Chance haben, seinen Rekordtorjäger zurückzuholen – und das für deutlich weniger Geld, als Bayern 2023 bezahlt hat (über 100 Mio. Euro).
Für Tottenham: Ein Comeback des Vereinsidols würde Fans elektrisieren, sportlich Stabilität bringen und der Mannschaft eine enorme Führungsfigur zurückgeben.
Für Bayern: Ein Abgang würde zwar schmerzen, doch das Szenario war einkalkuliert. Angesichts von Kanes Alter (2026 wäre er 33) könnte Bayern ohnehin über eine Nachfolgeregelung nachdenken.
Für Kane selbst: Die Klausel gibt ihm Flexibilität. Sollte er zurück nach England wollen, hätte er eine klare Option – ohne dass astronomische Ablösen im Raum stehen.
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Fazit
Die Berichte über eine Rückkehr-Option für Harry Kane im Sommer 2026 wirken seriös, allerdings darf man den Begriff Buy-Back nicht missverstehen. Wahrscheinlicher ist ein Mix aus Ausstiegsklausel und Vorkaufsrecht für Tottenham.
Ob es wirklich zur Rückkehr kommt, hängt von vielen Faktoren ab: Kanes sportlicher Form, seinen persönlichen Wünschen, Tottenhams Ambitionen, Bayerns Planung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sicher ist nur: Ab 2026 wird das Thema heiß diskutiert werden – sowohl in England als auch in Deutschland.